Für Jurastudenten, die nach der Absolvierung ihres ersten oder zweiten Staatsexamens an weiteren Ausbildungs- bzw. Spezialisierungsmöglichkeiten interessiert sind, könnte der LL.M.-Studiengang im Versicherungsrecht an der Universität Münster interessant sein. Das Versicherungsrecht vereint die beiden Fachrichtungen der Rechtswissenschaften und des Versicherungswesens inhaltlich und richtet sich in erster Linie an Studenten, die eine Karriere als wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Juristen anstreben und eher geringe Ambitionen in Richtung einer Erbengemeinschaft haben. Ein erfolgreich abgeschlossener LL.M.-Abschluss bietet hierfür einige Vorteile.

Was ist der LL.M.-Abschluss und was bringt er?

Beim LL.M. (lateinische für „Legum Magister“) bzw. „Master of Laws“ handelt es sich um einen akademischen Titel innerhalb der Rechtswissenschaften. Ein LL.M.-Studium entspricht also einem Masterstudium der Rechtswissenschaften, das meistens in einer vertiefenden Spezialisierung absolviert wird.

Während der Master of Laws unter Anwälten in den anglo-sächsischen Ländern (Großbritannien, USA, etc.) schon seit Jahrzehnten populär und anerkannt ist, ist er in Deutschland erst seit kurzem angekommen. Doch mittlerweile gilt er auch hierzulande als Qualitätsmerkmal und kann für Jura-Absolventen vor allem nach dem zweiten Staatsexamen zu vielen Vorteilen verhelfen. Ein abgeschlossenes Masterstudium in einem spezifischen, rechtswissenschaftlichen Feld signalisiert potentiellen Kanzleien oder andersartigen Arbeitgebern eine besonders große Expertise in dem entsprechenden Rechtsfeld. Dieses bewusste Setzen eines Interessenschwerpunkts verspricht zum einen größere Chancen beim Jobeinstieg, zum anderen aber auch finanzielle Vorteile. So verdient ein Träger des LL.M.-Titels durchschnittlich 10.000 Euro mehr im Jahr im Vergleich zu einem Juristen, der „nur“ das zweite Staatsexamen abgelegt hat.

Voraussetzungen für ein LL.M.-Studium

Grundsätzlich ist für ein Masterstudium innerhalb der Rechtswissenschaften oftmals nicht einmal das erste Staatsexamen nötig. Ein erfolgreich abgeschlossenes Bachelor-Studium in einem Studiengang mit juristischen Inhalten kann je nach Spezialisierungsrichtung bereits genug sein. Um als Volljurist arbeiten zu können, braucht man natürlich trotzdem das zweite Staatsexamen. Jurastudenten steht dabei bereits nach dem ersten abgeschlossenen Staatsexamen der Weg zum Master of Laws offen. In der Regel empfiehlt es sich aber erst einmal das zweite Staatsexamen abzulegen und dann hinterher das Masterstudium in der gewünschten Fachrichtung zu beginnen. Die meisten Jurastudenten, die an dem Master of Laws interessiert sind, wählen genau diesen Weg. Genauere Zulassungsbedingungen können natürlich von Hochschule zu Hochschule variieren.

Was ist Versicherungsrecht?

Das Versicherungsrecht regelt innerhalb des Handels- und Privatrechts das Verhältnis zwischen Versicherungsunternehmen, der staatlichen Versicherungsaufsicht sowie Privatleuten. Ein Studium des Versicherungsrechts ist dementsprechend als Schnittstelle zwischen den Rechtswissenschaften und dem Versicherungswesen aufgebaut. Neben spezifisch versicherungsrechtlichen Aspekten, behandelt ein Masterstudent des Versicherungsrechts auch Bereiche des Sozialwesens und Grundlagen der Betriebswirtschaft mit Schwerpunktsetzung auf die Eigenheiten eines Versicherungsunternehmens.

Master im Versicherungsrecht an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster

Die Versicherungsbranche hat sich in den letzten Jahrzehnten stark weiterentwickelt und ist mittlerweile nicht nur ein umsatzstarker, sondern ein in gleichem Maße äußerst dynamischer und innovativer Wirtschaftszweig geworden. Folglich musste und muss sich auch das Versicherungsrecht ständig verändern und anpassen an die schnelllebigen Entwicklungen der Versicherer. So war es dringend nötig und letztlich nur eine Frage der Zeit, als 2003 die Bundesrechtsanwaltskammer per Satzungsversammlung die Entscheidung traf, eine eigene Fachanwaltschaft für das Versicherungsrecht in Deutschland einzurichten.

Noch im selben Jahr (2003) konzipierte die rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Münster in enger Absprache und Zusammenarbeit mit der Forschungsstelle für Versicherungswesen in Münster den Masterstudiengang im Versicherungsrecht. Der Studiengang wurde seitdem fortlaufend von Wissenschaftlern und praktischen Experten aus der Versicherungsbranche auf der Höhe der Zeit gehalten und deckt alle relevanten Felder innerhalb des Versicherungsrechts ab. Das Masterstudium im Versicherungsrecht vermittelt neben den juristischen Aspekten aller Versicherungsbereiche und der Versicherungsaufsicht, auch generelle Kenntnisse über das innerbetriebliche Management eines Versicherungsunternehmens. Vom Risikomanagement über die Versicherungsmedizin bis hin zu internationalen Versicherungsprogrammen, lernt der Masterstudent des Versicherungsrechts an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster alles, was ihn nach dem Abschluss zu einem wahren Experten im Versicherungsrecht machen lässt.

Um für das Masterstudium im Versicherungsrecht an der Universität Münster zugelassen werden zu können, benötigen Bewerber ein rechtswissenschaftliches Staatsexamen (erstes oder zweites) oder alternativ ein abgeschlossenes Bachelor/Master/Diplom-Studium in einem wirtschaftswissenschaftlichem Studienfeld mit einem rechtlichem Schwerpunkt. Zudem wird eine mindestens einjährige Berufserfahrung vorausgesetzt. Die Dauer des Studiums beträgt in der Regel drei Semester zuzüglich eines vierten Semesters für die Masterarbeit. Werden alle Module des Studiums bestanden und die Masterarbeit erfolgreich benotet, so wird dem Absolventen der Titel „Master of Law“ bzw. „LL.M.“ verliehen. Mit diesem Titel von der renommierten Westfälischen Wilhelms-Universität Münster gilt ein Absolvent als Fachanwalt für das Versicherungsrecht. Berufliche Perspektiven findet er sowohl in Anwaltskanzleien und Unternehmensberatungen als auch in Versicherungsunternehmen und Banken.