Erbrecht und Erbengemeinschaft2017-11-21T23:04:41+01:00

Erbrecht einfach verstehen!

Es wurden noch nie soviele Werte vererbt wie heutzutage! Gleichzeitig wird die Situation rund ums Erben immer schwieriger:

  • familiäre Bände sind nicht mehr das non plus ultra
  • Patchwork-Familien nehmen zu
  • viele Rentner genießen ihren Lebensabend dort, wo die Sonne scheint: Thailand, Spanien, Florida, …

Die klassische Erbfolge tritt damit immer seltener ein. Führer hat der Erstgeborene meist die Firma übernommen und fortgeführt. Heute arbeitet er vielleicht in den USA und hat garkein Interesse daran. Auch wird das Finden der Erben immer schwerer, wenn diese weltweit verteilt wohnen.

Das alles führt dazu, dass man sowohl als Erblasser wie auch als Erbe, z.B. auch gemeinsam mit anderen Miterben in einer Erbengemeinschaft, gut daran tut, mit den Grundlagen des Erbrechts vertraut zu sein. Was ist ein Testament und wann ist es gültig? Kann ich als Erbe meine Haftung beschränken ohne gleich die Erbschaft ausschließen zu müssen? Macht es vielleicht Sinn auf das Erbe zu verzichten und besser den Pflichtteil zu nehmen? Antworten auf diese und viele weitere Fragen finden Sie hier auf erbrecht360.de.

Viel Spaß beim Lesen und viel Erfolg!

Aktuelles aus meinem Blog zum Erbrecht

Gesetzliche Erbfolge

Verstirbt ein Mensch, geht alles, was er besitzt, auf seine Erben über. Denjenigen, der verstirbt, bezeichnet das Gesetz als Erblasser. Diejenige Person, die Erbe wird, kann auf zwei Wegen Erbe werden. Der Erblasser kann in einem Testament oder in einem Erbvertrag genau zu bestimmen, wer ihn beerben soll. Er ist aber nicht verpflichtet, eine solche letztwillige Verfügung zu errichten. Errichtet er, egal aus welchen Gründen auch immer, kein Testament, stellt das Gesetz sicher, dass es dennoch einen Erben gibt. Dies ist die gesetzliche Erbfolge. Dazu geht das Gesetz von der Familienerbfolge aus. Dies bedeutet, dass das Vermögen des Erblassers mit dessen Tod auf seine nächsten Angehörigen übergeht. Das Gesetz bezeichnet diese Angehörigen als die gesetzlichen Erben, die infolge der gesetzlichen Erbfolge als Erbe bestimmt werden. Die gesetzliche Erbfolge ist also die Standardregelung für den Fall, dass der Erblasser keine letztwillige Verfügung hinterlassen hat. Damit stellt das Gesetz sicher, dass der Erblasser von irgendwem beerbt wird und irgendwer Rechtsnachfolger des Erblassers wird und dessen Rechte und Pflichten übernimmt.

System der Erbfolge

Die gesetzliche Erbfolge ist in §§ 1924 ff BGB geregelt. Zu den Verwandten des Erblassers, die als gesetzliche Erben in […]

By |August 28th, 2017|Categories: Praxistipps für Erbengemeinschaften|Tags: |Kommentare deaktiviert für Gesetzliche Erbfolge

Erbengemeinschaft

Dieser Beitrag enthält Werbung.

Erbengemeinschaft: zusammen mit anderen Miterben erben

Entstehung der Erbengemeinschaft

Eine Erbengemeinschaft entsteht, indem ein Erblasser entweder mehrere Personen per Testament als eine Erben eingesetzt hat, oder – in der Praxis der häufigste Falle – gerade kein Testament gemacht hat und in Folge des gesetzlichen Erbfolge nun mehrere Personen ihn beerben. Wichtig ist, dass eine Erbengemeinschaft nur entsteht, wenn diese Personen auch tatsächlich Erbe werden. Insbesondere Vermächtnisnehmer und Begünstigte einer Auflage werden gerade nicht Erben und damit auch nicht Teil der Erbengemeinschaft. Sie haben vielmehr gegen den oder die Erben Anspruch auf Erfüllung besonderer Zuwendungen.
Ein besonderes Zutun ist für die Entstehung der Erbengemeinschaft nicht erforderlich. Diese entsteht qua Gesetz und damit automatisch.

„Erben mehrere Personen zusammen, so entsteht qua Gesetz eine Erbengemeinschaft: alles gehört alles gemeinsam, nichts einem alleine – nur gemeinsam kann sie aufgelöst werden!“

Meist werden die betroffenen Erben vom Nachlassgericht darüber informiert. Sie haben nun 6 Wochen Zeit zu überlegen, ob sie die Erbschaft annehmen wollen oder doch lieber ausschlagen. Gerade wenn der Nachlass überschuldet ist, kann die Ausschlagung eine sinnvolle Option sein – zumal man dann trotzdem seinen Pflichtteil behält.

Bestand der Erbengemeinschaft

Solange die […]

By |Juni 11th, 2017|Categories: Praxistipps für Erbengemeinschaften|Tags: , |Kommentare deaktiviert für Erbengemeinschaft

Erbrecht

Dieser Beitrag enthält Werbung.

Erbrecht: Rechtsnachfolge bei Tod

Das Erbrecht als immer wichtiger werdendes Rechtsgebiet

In der jetzigen Generation werden zahlreiche Menschen zu Erben. Das liegt vor allen Dingen daran, dass sich die Nachkriegsgeneration oft ein nicht unbeträchtliches Vermögen aufbaute. Zu diesen Vermögen zählen Immobilien ebenso wie Ersparnisse in Form von, Sparbüchern, Aktien und Wertpapieren. Vor allen Dingen, wenn Immobilien in der guten Lage einer Großstadt vererbt werden, kann das Erbe schnell einen sehr hohen Wert erreichen. Es stellt sich die Frage, wie man nun zu einem Erbe wird. Wenn eine Person verstorben ist und ein Vermögen hinterließ, kann es sein, dass sie ein Testament verfasst hat oder auch nicht. Wenn kein Testament errichtet wurde, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Diese wird in verschiedene Ordnungen unterteilt. Erben der ersten Ordnung sind die Kinder und Ehegatten des Erblassers. Erben zweiter Ordnung die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge. Erben dritter Ordnung die Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge. Die Erben einer vorherigen Ordnung schließen immer die Erben der nachfolgenden Ordnung aus. Wenn Sie also mit einer verstorbenen Person relativ nah verwandt waren und diese kein Testament hinterließ, ist die Chance groß, dass Sie […]

By |Mai 10th, 2016|Categories: Praxistipps für Erbengemeinschaften|Tags: |Kommentare deaktiviert für Erbrecht

Sie haben Fragen zum Erbrecht?

Ich freue mich von Ihnen zu hören! Nutzen Sie doch einfach mein Kontaktformular und schreiben Sie mir. Bitte beachten Sie allerdings, dass ich keine Rechtsberatung vornehmen kann, sondern ausschließlich Fragen zu meiner Webseite beantworte. Beispielsweise können Sie mir Ideen schicken, über welche weiteren Erbrechts-Themen ich schreiben kann.